Wie viel wert ist die Heimat?

Die Gerichtsverfahren nach der AKW-Katastrophe in Japan

Tagebuch eines japanischen Journalisten von fukumoto masao (2018)

Nach der AKW-Katastrophe sind mehr als sieben Jahre vergangen. In wenige Sperr­gebiete wird eine Rücksied­lung noch für unmöglich ge­halten. Obwohl alle anderen Sperrgebiete inzwischen für die Rückkehr freigegeben wurden, sind noch mehr als 45.000 Menschen nicht in ihre Heimat zurückgekehrt. Davon leben knapp 34.000 Menschen außerhalb der Präfektur Fuku­shima. [2] Sie sind aufgrund der radioaktiven Belastung zwangsweise oder freiwillig evakuiert.

Wie ich mehrmals in meinen früheren Artikeln im Strahlen­telex berichtet habe [3], bekommen die Zwangsevakuier­ten nur noch ein Jahr lang nach der Freigabe eines Sperrgebietes für die Rück­siedlung Entschädigungszah­lungen. Da die letzte Freigabe Ende März 2017 erfolgte, be­kommen jetzt die evakuiert lebenden Betroffenen aus den für die Rücksiedlung freige­gebenen Sperrgebieten keine Entschädigung mehr. Sie gel­ten jetzt als freiwillig evaku­iert. Für die freiwillig Evaku­ierten wurde die kostenlose Zurverfügungstellung einer Wohnung oder eines Wohn­hauses Ende März 2017 ein­gestellt.

Wer trägt die Verantwor­tung für die AKW-Katastrophe?

Für die Zahlung der Entschä­digung ist die Betreiberfirma des Unfall-AKWs Tepco zu­ständig, und die Entschädi­gungen wurden und werden noch im Namen der Firma be­zahlt. Die Höhe der Entschä­digung wurde individuell nach einer Interimsrichtlinie der ja­panischen Regierung festge­legt, und die dafür notwendi­gen Finanzmittel wurden zu­erst und werden weiterhin zum großen Teil vom japani­schen Staat zur Verfügung ge­stellt. [4]

Nach der Interimsrichtlinie für die Entschädigung bekam und bekommt jeder Zwangsevakuierte monatlich 100.000 Yen (ca. 770 EUR). Ferner beka­men zum Beispiel die Betrof­fenen aus dem für rücksied­lungsunmöglich gehaltenen Sperrgebiet 7 Millionen Yen (ca. 54.000 EUR) als einmali­ge Zahlung. Dazu wurden noch zusätzlich der Grund und Boden sowie bewegliche An­lagen entschädigt.

Aber alle Betroffenen finden die geleisteten beziehungswei­se noch zu leistenden Entschädigungszahlungen gemes­sen an ihrem Leiden als zu wenig, und das führte zu Unmut.

Dagegen ist die Betreiberfir­ma Tepco der Auffassung, dass man die so besonders ho­he Flutwelle des Tsunamis nicht habe vorhersehen kön­nen. Wenn diese Auffassung akzeptiert würde, dann wäre die AKW-Katastrophe höhere Gewalt, und die Firma Tepco könnte sich zu einem Großteil von ihrer Verantwortung be­freien.

Die Nutzung der Kernenergie in Japan wird auch vom Staat stark gefördert. Deshalb stellt sich die Frage, ob auch der ja­panische Staat für die Kata­strophe verantwortlich ist.

Nach der AKW-Katastrophe ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nicht mehr möglich. Die Heimat ist nicht mehr so, wie es dort frü­her war. Man hat damit seine Heimat und die damit verbun­dene Gesellschaft verloren. Wie ist so etwas zu entschädi­gen? Das soll auch juristisch geklärt und festgelegt werden.

Die Gerichtsverfahren

Es gibt heute circa 30 Klagen in Form von Sammelklagen, mit denen mehr Entschädigungszahlungen verlangt wer­den. Sie umfassen insgesamt mehr als 12.000 Betroffene. Die Kläger sind sowohl Zwangs- als auch freiwillig Evakuierte, die nun überall in Japan woh­nen. Sie schließen sich jeweils an ihren neuen Wohnorten zu einer Klage zusammen.

Von den zivilrechtlich laufen­den Gerichtsverfahren ist das erste Urteil im März 2017 in Maebashi gefallen, einer mehr als 110 Kilometer nordwest­lich von Tokio entfernt lie­genden Stadt. Seitdem wurden in der 1. Instanz bisher insge­samt 7 Urteile verkündet. Die einzelnen Klagen und deren Ergebnisse sind in der Tabelle 1 zusammengefasst.

Maebashi:

Im Gerichtsverfahren in Mae­bashi klagten Zwangs- und freiwillig Evakuierte gemein­sam und verlangten vom Staat und der Firma Tepco einheit­lich ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 Millionen Yen (ca. 77.000 EUR) pro Person [6]. Obwohl das Gericht so­wohl der Firma Tepco, als auch dem Staat die Verant­wortung zusprach, wurden für die Höhe der Entschädigungen die Maßstäbe der staatlichen Interimsrichtlinie für recht­mäßig erklärt.

Chiba:

Für den erlittenen Verlust ih­rer Heimat forderten die jetzt auf der Halbinsel Chiba le­benden Zwangs- und freiwil­lig Evakuierten ebenfalls ein einmaliges Schmerzensgeld in Höhe von 10 Millionen Yen (ca. 77.000 EUR) pro Person sowie ein monatliches Schmer­zensgeld in Höhe von 500.000 Yen (circa 3.800 EUR) für die Evakuierung. Obwohl eine Vorhersehbarkeit der hohen Tsunami-Flutwelle vom Ge­richt bejaht wurde, wurde die Pflicht zur Vermeidung solcher Katastrophen auf die Wirtschaftlichkeit der für die Vermeidung notwendigen Investition beschränkt. Damit wurde dem Staat keine Ver­antwortung zugewiesen. Das ist bisher der einzige Fall, in dem keine Verantwortung des Staates festgestellt wurde.

Für den Verlust der Heimat wurde nur den Evakuierten, für die die Rücksiedlung noch nicht möglich ist, ein Schmer­zensgeld bis zu 10 Millionen Yen (ca. 77.000 EUR) pro Person zugesprochen. Das be­deutet, dass die zugesprochene Summe 3 Millionen Yen (ca. 23.000 EUR) mehr beträgt als nach der staatlichen Interims­richtlinie. Für die Evakuie­rung wurden monatlich bis zu 180.000 Yen (ca. 1.400 EUR) festgesetzt.

Fukushima:

In der Präfektur Fukushima findet das größte Gerichtsver­fahren statt, das unter dem Aufruf „Gebt uns unser Leben zurück! Gebt uns unsere Re­gion zurück!“ geführt wird. Hier wurde nicht nur das Schmerzensgeld für den Ver­lust der Heimat und für die Evakuierung, sondern auch eine monatliche Entschädi­gung von 50.000 Yen (ca. 380 EUR) pro Person bis zur Wiederherstellung des Zustandes vor der Katastrophe gefordert.

Aber diese Forderung nach Endschädigung bis zur Wie­derherstellung wurde abge­wiesen, obwohl die Richter dafür Sympathie zeigten. Ju­ristisch ist auch nicht klar be­stimmt, wie das Gerichtsurteil vollstreckt werden soll.

Das zerstörte Haus in Tomioka. Die Gemeinde liegt südlich vom Unfall-Akw ca. 10 km entfernt.

Das Gericht urteilte, dass der Staat und die Firma Tepco den AKW-Unfall hätten vermei­den können, wenn sie genü­gend Gegenmaßnahmen er­griffen hätten. Außerdem wurde den freiwillig Evaku­ierten wesentlich mehr Ent­schädigung zugesprochen als nach der staatlichen Interims­richtlinie. Den südlich in der Präfektur Fukushima le­benden Einwohnern, etwa in der Stadt Shirakawa, die bis­her nicht entschädigt worden waren, wurde auch eine Ent­schädigung zugesprochen.

Tokio (Februar 2018):

Hier haben die Betroffenen aus dem Sperrgebiet Odaka in der Stadt Minamisoma [7] nur gegen die Betreiberfirma Tep­co geklagt. Man hatte ange­nommen, dass es bis zur Verkündung eines Urteils länger dauert, wenn man auch den Staat anklagen würde.

Sie haben eine Entschädigung von 33 Millionen Yen (ca. 250.000 EUR) pro Person ge­fordert, da die veränderte Le­bensgrundlage auch nach der Rücksiedlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Das soll Schmerzens­geld für den Verlust der Hei­mat sein.

Die Firma Tepco betrachtete die bereits nach der staatlichen Interimsrichtlinie gezahlte Entschädigung von 8,5 Millionen Yen (ca. 65.000 EUR) pro Person als angemessen, aber das Gericht verurteilte sie, noch 3,3 Millionen Yen (ca. 25.000 EUR) zusätzlich zu zahlen. Der Vorsitzende Richter begründete das damit, dass das Lebensinteresse und damit ein Grundrecht verletzt wurden, wenn die bis zur AKW-Katastrophe aufgebaute Lebensgrundlage nach der Rücksiedlung verändert bleibt.

Kyoto:

Die Kläger waren fast nur freiwillig Evakuierte aus der Präfektur Fukushima und den um Fukushima liegenden Prä­fekturen wie Miyagi, Tochigi, Ibaragi und Chiba.

Den freiwillig Evakuierten wurde eine Entschädigung zu­gesprochen, aber als einmalige Zahlung wurden nur 1 Million Yen (ca. 7.700 EUR) festge­setzt, obwohl 5,5 Millionen Yen (ca. 42.000 EUR) gefor­dert worden waren.

Tokio (März 2018):

Hier haben auch fast nur frei­willig Evakuierte geklagt.

Obwohl das Gericht die Ver­antwortung des Staates und der Betreiberfirma bejaht hat, hat es behauptet, dass für die freiwillig Evakuierten die Ent­schädigung zeitlich begrenzt werden soll, da man nur am Anfang die gesundheitlichen Auswirkungen nicht habe ein­schätzen können und die Eva­kuierung deshalb nur für eine begrenzte Zeit gerechtfertigt werden könne. So wurde die Evakuierung und damit auch die Entschädigung bis De­zember 2011 für die freiwillig Evakuierten und bis August 2012 für Minderjährige (unter 18 Jahre) und Schwangere sowie deren Familien als ge­rechtfertigt und rechtmäßig erklärt.

Ihnen wurden bis zu diesen Zeitpunkten monatliche Mehr­kosten für den Lebensunter­halt von 10.000 Yen (ca. 77 EUR) und als Beschaffungs­kosten für Möbel 50.000 bis 100.000 Yen (ca. 385 bis 770 EUR) zugesprochen. Die Ent­schädigungsforderungen für die Kinder, die bis zu dieser Zeit noch nicht geboren und die Betroffenen, die anderwei­tig bereits entschädigt worden waren, wurden abgewiesen.

Iwaki:

Die Zwangsevakuierten aus den Sperrgebieten empfinden sich nach der staatlichen Interimsrichtlinie als zu wenig ent­schädigt und damit benachtei­ligt. Deshalb haben sie mehr Entschädigung gefordert, und zwar monatliche Zahlungen in Höhe von 500.000 Yen (ca. 3.850 EUR) und eine einmali­ge Zahlung in Höhe von 20 Millionen Yen (ca. 150.400 EUR) als Schmerzensgeld für den Verlust der Heimat.

Obwohl das Gericht den Ver­lust der Heimat anerkannt hat, hat es sich bezogen auf die Forderungen wenig bewegt. Das Gericht hat den Zwangs­evakuierten nur eine Mehrzah­lung in Höhe von 1,5 Millio­nen Yen (ca. 11.500 EUR) zugesprochen.

Zusammenfassung

Die Verantwortung des Staa­tes und der Betreiberfirma für die Katastrophe wurde von den Gerichten überwiegend bejaht. Es ist sehr wichtig, dass dabei die langfristige Erdbebenbewertung der Re­gierung, die im Juli 2002 er­stellt worden war, als Grund­lage für staatliches Handeln anerkannt wurde. Man hätte nach dieser Bewertung davon ausgehen können, dass das Unfall-AKW durch einen mehr als 10 Meter hohen Tsu­nami angegriffen wird und entsprechend Vorsorge treffen müssen. Die Katastrophe wäre damit vermeidbar gewesen.

Die Regierung ist der Auffas­sung, dass die langfristige Bewertung zwischen den Ex­perten umstritten ist und damit nicht zuverlässig sei. Das Landgericht Kyoto hat da­gegen die Auffassung vertre­ten, dass die Regierung in solch einem Fall die Bewer­tung engagiert hätte überprü­fen müssen, wenn sie die Be­wertung als fragwürdig ange­sehen hätte. Damit hätte die Regierung zur besseren Si­cherheit beitragen können.

Durch die Gerichtsentschei­dungen ist die Verantwortung des Staates für die Katastro­phe klarer, und das bisherige staatliche Verwaltungshandeln für die nukleare Sicherheit wurde damit als problematisch angesehen.

Für die Verantwortung der Betreiberfirma Tepco haben die Kläger vergeblich ver­sucht, Tepco wegen Fahrläs­sigkeit verurteilen zu lassen. Das japanische Gesetz für die Entschädigung von nuklearen Schäden befreit jedoch die AKW-Betreiber generell vom Vorwurf der Fahrlässigkeit und nimmt keine Beweisführung für den Vorwurf von Vorsatz und Fahrlässigkeit an. Damit verbietet das Gesetz die Verurteilung der AKW-Betreiber wegen Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Das erschwert die Feststellung der konkreten Verantwortung von Tepco. Im Rahmen des Gesetzes wurde Tepco zwar die Verantwortung zugespro­chen, aber nicht der Vorsatz oder die Fahrlässigkeit.

Was die Entschädigung an­geht, ist zu begrüßen, dass der Anspruch von den freiwillig Evakuierten auf eine Entschä­digung anerkannt wurde. Au­ßerdem wurde teilweise ein Schmerzensgeld für den Ver­lust der Heimat zugesprochen, obwohl die staatliche Interimsrichtlinie für die Ent­schädigung gar kein Schmer­zensgeld für den Verlust der Heimat vorsieht.

Wie aus der Tabelle 1 ersicht­lich, liegen aber die gericht­lich festgesetzten Entschädi­gungswerte höchstens bei 10 Prozent der geforderten Wer­te. Der Gerichtszuspruch be­wegt sich damit im Rahmen der staatlichen Interimsrichtli­nie oder nur etwas darüber. Das weicht von den einzelnen Leiden der Betroffenen we­sentlich ab. Das bedeutet auch, dass alles, was man vor Ort gesellschaftlich aufgebaut hat, gerichtlich nicht als ent­schädigungswürdig angesehen wurde.

Professor YOKEMOTO Masa­fumi von der Stadtuniversität Osaka, der über die Entschädigungsproblematik für die Fu­kushima-Katastrophe schon ei­nige Bücher herausgegeben hat, kritisiert, dass das Leiden der Betroffenen juristisch nicht richtig bewertet worden ist, obwohl es eindeutig durch die AKW-Katastrophe verur­sacht worden war. Man müsse die Schäden und das Leiden ernsthaft betrachten, wie sie wirklich sind. [8]

Eigentlich haben die Ge­richtsverfahren die Aufgabe, die abweichenden Standpunk­te zwischen den Klägern und den Beklagten juristisch zu klären. Die Abweichungen sind insbesondere dadurch entstanden, dass die Interims­richtlinie für die Entschädi­gung nur durch die Verur­sacher, nämlich durch den Staat und die Betreiberfirma Tepco, erstellt wurde.

Man muss jetzt noch in der 2. Instanz die Abweichungen abklären. Ich frage mich je­doch, wozu die Gerichtsver­fahren da sind, sollten die Ge­richte Tatsachen nicht richtig einschätzen können, wie Pro­fessor Yokemoto kritisiert.

Umweltpolitisch gesehen, fin­det er es trotzdem sehr wich­tig, dass die Verantwortung des Staates für die Katastro­phe juristisch eindeutig bestä­tigt wird. Das könne für die Entschädigung und die weite­ren Unterstützungen der Be­troffenen zu einer gesetzlichen Regelung führen. [8] Ich fän­de es gut, wenn das so zustan­de kommt, weil ich befürchte, dass sich die japanische Re­gierung nach der Freigabe für die Rücksiedlung gar nicht mehr um die Betroffenen kümmern will. Nach meiner Überzeugung müssen sich dann die Betroffenen unbe­dingt an der Gesetzgebung be­teiligen. Aber ich habe Zwei­fel, ob die japanische Regie­rung politisch bereits in der Lage ist, eine Bürgerbeteili­gung anzuerkennen.

Anmerkungen:

[2] nach dem Schnellbericht der Präfektur Fukushima über die Katastrophe, Stand Ende Mai 2018, http://www.pref.fukushima.lg.jp/uploaded/life/352634_859966_misc.pdf

[3] Siehe z.B. die Kapitel „Wie schwer ein Haus zu sanieren ist“ und „Die Sehnsucht nach der Heimat“.

[4] Siehe das Kapitel „Wie schwer ein Haus zu sanieren ist“

[5] Nach den Informationen von der

Mainich-Zeitung (https://mainichi.jp/articles/20180316/k00/00e/040/267000c, https://mainichi.jp/articles/20170923/k00/00m/040/099000c, https://mainichi.jp/articles/20180323/k00/00m/040/107000c),

Zeitung Akahata (http://jcpre.com/?p=15279, https://www.jcp.or.jp/akahata/aik17/2018-03-16/2018031601_02_1.html, http://www.jcp.or.jp/akahata/aik17/2017-10-11/2017101101_03_1.html),

Japan Institute of Constitutional Law (http://www.jicl.jp/hitokoto/backnumber/20180115.html),

Nikkei-Zeitung (https://www.nikkei.com/article/DGXLASDG22H89_22092017CR8000/),

Asahi-Zeitung (https://www.asahi.com/articles/DA3S13406544.html, https://www.asahi.com/articles/ASL275FM5L27UTIL02K.html, https://www.asahi.com/articles/ASL3D7HP8L3DPLZB02D.html, https://www.asahi.com/articles/ASL3J3GVRL3JUGTB004.html).

Für den Text über die einzelnen Gerichtsverfahren wurde es auch den Quellen nachgeschlagen.

[6] Für die weiteren Summen gilt auch die Summe pro Kopf, auch wenn die Summe ohne „pro Kopf“ angegeben ist.

[7] Siehe das Kapitel „Das Viertel der Alten“.

[8] Nach dem Interview durch die Zeitung Akahata (http://jcpre.com/?p=15279).

(Die 1. Veröffentlichung: Strahlentelex Nr. 756-757 / 32. Jahrgang, 5. Juli 2018, S. 05-08.)

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