Eine Selbstmordpolitik

Zur japanischen Energiepolitik nach der AKW-Katastrophe

Tagebuch eines japanischen Journalisten von fukumoto masao (2018)

Nach der Katastrophe von Fukushima wurden bisher ins­gesamt 9 Atomreaktoren wie­der in Betrieb genommen. Davon sind einige Reaktoren wegen regelmäßiger Revisio­nen aufeinanderfolgend abge­schaltet. Dazu könnten noch weitere 5 Reaktoren in Betrieb genommen werden, wenn die Präfekturen und Kommunen in den Standorten zustimmen würden. Das könnte jedoch noch einige Zeit dauern.

Diese insgesamt 14 Reaktoren wurden nach der AKW-Katastrophe und dem danach verschärften Sicherheitsstan­dard entsprechend geprüft und erhielten von der Aufsichtsbehörde (NRA) die Betriebsge­nehmigung. Die NRA war nach der Katastrophe im Rah­men einer Umstrukturierung errichtet worden und unter­steht jetzt als Außenamt dem japanischen Umweltministeri­um. Davor hatte die alte Aufsichtsbehörde als ein Amt im Wirtschaftsministerium ge­arbeitet und war damit nicht vom Wirtschaftsministerium unabhängig gewesen.

Weitere 13 Reaktoren werden jetzt noch nach dem neuen Si­cherheitsstandard überprüft. Für weitere 11 Reaktoren wur­de von den Betreibern bisher kein Antrag auf eine Sicherheitsprüfung gestellt. [1] Die­se insgesamt 24 Reaktoren sind offiziell betrachtet wegen der Revision abgeschaltet.

Nach der Katastrophe wurden 9 Reaktoren endgültig stillge­legt. Die meisten dieser Reaktoren sind veraltet, oder unter den Reaktoren wurden Verwer­fungen der Erdschichten festgestellt. Darüber hinaus wer­den noch die 6 Reaktoren im Unfall-AKW Fukushima dai­ichi zurückgebaut. Die Betrei­berfirma Tepco erklärte sich ferner in diesem Sommer bereit, die 4 Reaktoren im daneben befindlichen AKW Fukushima daini stillzulegen. Wenn die Aussage einge­halten wird, dann wird die Präfektur Fukushima AKW-frei sein.

Insgesamt waren in Japan vor der Katastrophe 57 kommer­zielle Reaktoren in Betrieb.

Gerichtsverfahren gegen den AKW-Betrieb

Im Juli dieses Jahres (2018) hob die Außenstelle des Ober­landesgerichts Nagoya in 2. Instanz das Urteil des Landge­richts Fukui aus der 1. Instanz vom Mai 2014 auf, das den Betrieb der Blöcke Nummer 3 und 4 im AKW Oi in der nordöstlich von Kyoto befind­lichen Präfektur Fukui ge­stoppt hatte. Gleichzeitig wur­de auch die Klage der Ein­wohner im AKW-Standort ge­gen den Betrieb zurückgewie­sen.

Dieses Urteil spiegelt die Be­findlichkeit der japanischen Justiz wider.

Den Angaben des Bündnisses der Anti-AKW-Rechtsanwalts­gruppen zufolge wurden nach der Katastrophe von Fukushi­ma 2011 circa 40 Klagever­fahren gegen den AKW-Be­trieb eingeleitet [2]. Die mei­sten Kläger sind die Einwoh­ner in den AKW-Standorten oder in deren Umkreis und werden von den Anti-AKW-Rechtsanwaltsgruppen unter­stützt.

Die Kläger gewannen in den bisherigen Gerichtsverfahren nur vier Mal. Das Urteil des Landgerichts Fukui im Mai 2014 gegen den Betrieb des AKW Oi war der erste sensa­tionelle Sieg. Der Vorsitzende Richter, HIGUCHI Hideaki, bezweifelte, dass die Erdbe­benbeständigkeit der Reakto­ren im Rahmen des nach der Katastrophe verschärften Si­cherheitsstandards ausreichend genug geprüft werden kann. Er befand die Regelung und die Aufsicht als zu locker, obwohl den beiden Reaktoren Oi von der Aufsichtsbehörde NRA eine Betriebsgenehmi­gung erteilt worden war. Tat­sächlich wurde dabei klar, dass die beiden Reaktoren ei­nem noch stärkeren Erdbeben ausgesetzt sein könnten, als von der Betreiberfirma Kansai Electric Power (Kepco) be­rechnet und erwartet worden war. [3]

Solange man irgendeinen Zweifel an der Sicherheit der Reaktoren hat, sollte deren Betrieb gestoppt werden. Die­se Forderung leitete Higuchi aus dem Persönlichkeitsrecht ab, das durch die Verfassung geschützt ist.

Circa ein Jahr danach stoppte Richter Higuchi mit einer einstweiligen Verfügung auch die Wiederinbetriebnahme der Blöcke Nr. 3 und 4 im AKW Takahama in der Präfektur Fukui, obwohl er inzwischen zum Familiengericht am Ober­landesgericht Nagoya versetzt worden war. Er konnte gerade noch zum Schluss des Ver­fahrens die Verfügung ver­künden, weil er während des Gerichtsverfahrens im Land­gericht Fukui klug gehandelt hatte.

Sein erstes Urteil gegen den AKW-Betrieb war ein Alarm­signal für die japanische Re­gierung und den höchsten Ge­richtshof in Tokio, auf den die Regierung von Premiermini­ster Abe mit Hilfe ihres Rechts, die Richter am Ge­richtshof zu ernennen, Einfluß ausüben will. Der höchste Gerichtshof entsandte dann als Nachfolger für Higuchi einen regierungsnahen Richter, der voraussichtlich für einen AKW-Betrieb urteilt.

Ist das Zufall gewesen oder Absicht? Ich will hier nicht spekulieren.

Die Versetzung Higuchis und die weitere Vorgehensweise des höchsten Gerichtshofs sol­len eine verheerende Wirkung haben. Wenn du als Richter gegen die Kernenergie geur­teilt hast, dann hast du als Richter in der Justiz keine Zu­kunft mehr. So soll man das dem Juraprofessor an der Uni­versität Meiji SEGI Hiroshi zufolge , interpretieren. Er war früher ebenfalls Richter. [4]

Seitdem versuchen die meis­ten Richter nicht mehr, im Ge­richtsverfahren tiefer nachzu­prüfen, ob die Sicherheit der AKWs von der NRA ausrei­chend und richtig geprüft wurde. Sie vertrauen blind dem Prüfergebnis der NRA.

Richter Higuchi ist inzwi­schen pensioniert, und äußerte jetzt nach der Aufhebung sei­nes Urteils in den japanischen Medien, dass er damals patrio­tisch für Japan gegen den AKW-Betrieb entschieden hät­te. [5]

Gegen den Betrieb der Blöcke Nr. 3 und 4 im AKW Taka­hama richtete sich ferner im März 2016 eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Otsu in der Präfektur Shiga, die sich südlich der Präfektur Fukui befindet. [6] Dieser Be­schluss wurde aber ein Jahr später vom Oberlandesgericht Osaka aufgehoben.

Die Betreiberfirma der beiden AKW Oi und Takahama ist die Kansai Electric Power Company (Kepco). Die Kepco legte stets Einspruch ein, nachdem in den Gerichtsver­fahren der 1. Instanz gegen ei­nen Betrieb entschieden wor­den war. Dann dürfen die be­troffenen Reaktoren bis zur Urteilsverkündung in der 2. Instanz trotzdem wieder betrieben werden, weil die Urteile der ersten Instanz keine aufschiebende Wirkung hatten. Der AKW-Betrieb wur­de deshalb von den Gerichts­urteilen nicht sehr beeinflusst.

Es gab bis vor kurzem ledig­lich einen weiteren Reaktor, der tatsächlich durch ein Gerichtsverfahren gestoppt wur­de, nämlich den Block Nr. 3 des AKW Ikata in der Präfek­tur Ehime auf der Insel Shiko­ku im Südwesten Japans.

Die Klage der Einwohner in der Präfektur Ehime auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Betrieb dort, wurde im März 2017 vom Landgericht Hiroshima abgewiesen, aber in der 2. Instanz wurde der Betrieb im Dezember 2017 vom Oberlandesgericht Hi­roshima bis Ende September 2018 gestoppt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, der Standort befinde sich zu nah am aktiven Vulkan Aso auf der Insel Kyushu im Sü­den Japans. Dieser befindet sich westlich vom AKW in circa 130 Kilometer Entfer­nung. Der AKW-Standort sei deshalb nicht geeignet.

Gegen die einstweilige Verfü­gung hat die Betreiberfirma Widerspruch eingelegt. Das Oberlandesgericht Hiroshima erkannte ihn nach Verhand­lungen schließlich am 25. September 2018 an und hob die Verfügung auf. Das Ge­richt bestätigte die Auffassung des Betreibers, dass die Ge­fahr durch den Vulkan Aso gering sei. Damit ist die Wie­derinbetriebnahme des Blocks Nr. 3 wieder rechtlich mög­lich.

Kohle- und Ölkraftwerk an der Küste Fukushimas

Das neue Energiegrund­satzprogramm

Die Regierung von Premier­minister Abe verabschiedete in der Kabinettssitzung vom Juli dieses Jahres das neue und damit fünfte Energie­grundsatzprogramm. [7] Dem­nach soll die Kernenergie eine der wichtigen Energiequellen für die Grundlast sein, da sie eine CO2-emissionsarme und effiziente Energiequelle sei. Sie sei halb einheimisch, da Japan langfristig genügende Mengen Spaltstoffe besitze. Die Betriebskosten seien auch niedrig und stabil. Die Kern­energie sei damit für die si­chere Stromversorgung sehr geeignet.

Diese Position hat Japan seit langem vertreten, auch schon vor der Katastrophe von Fukushima, und es bleibt jetzt dabei.

Japan setzt auf einen Strom­mix, bei dem der Anteil der Kernenergie an der Stromer­zeugung bis 2030 bei 20 bis 23 Prozent liegen soll. Um dieses Ziel zu erreichen, benö­tigt Japan noch weitere 30 Re­aktoren.

Vor der Katastrophe waren 3 Reaktoren im Bau bzw. in der Bauvorbereitung. Aber deren Bauarbeiten sind jetzt suspen­diert, ein Wiederbaubeginn und Neubau ist in absehbarer Zeit nicht möglich.

Es ist deshalb rätselhaft, wie Japan das Ziel bis 2030 errei­chen will.

Das Problem mit dem Plutonium

Japan besitzt jetzt circa 40 Tonnen Plutonium, die bei den Wiederaufbereitungen in Frankreich und England ange­fallen sind. Dem neuen Ener­giegrundsatzprogramm zufol­ge will Japan diesen Besitz verringern.

Seit der Obama-Administra­tion fordern die USA immer wieder vergeblich eine Ver­ringerung der Plutoniummen­ge, die Japan besitzt.

Im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Denu­klearisierung in Nordkorea hat die Trump-Regierung den Druck auf Japan wesentlich erhöht.

Japan musste der Forderung der USA entgegenkommen und will dafür den Einsatz von MOX-Brennelementen voran­treiben, für die Plutonium ver­wendet wird.

In der Tat konnte Japan bisher aus technischen Gründen we­sentlich weniger MOX-Brennelemente einsetzen, als man geplant hatte. Außerdem ist die Entwicklung des Schnellen Brüters ins Stocken gera­ten.

Die Pilotanlage des Schnellen Brüters „Monju“ musste we­gen technischer Probleme stillgelegt werden. Jetzt will Japan gemeinsam mit Frank­reich einen neuen Typ des Schnellen Brüters entwickeln. Ob das gelingt, ist sehr frag­lich.

Japan hat deshalb jetzt keine genügenden Möglichkeiten, die Plutoniummenge zu redu­zieren. Außerdem ist nicht si­cher, ob das bestehende Plu­tonium für MOX-Brennele­mente einsatzfähig ist, da es nicht mehr frisch und teils schon zerfallen ist.

Japan will jedoch einen Brenn­stoffkreislauf aufbauen. Das ist deshalb im Energiegrundsatzprogramm so formuliert, als ob die Kernenergie in Japan eine einheimische Ener­giequelle sei.

In Wahrheit konnte die erste Wiederaufbereitungsanlage in Japan aus technischen Problemen bisher nicht in Betrieb genommen werden, obwohl sie seit langem fertiggestellt ist. Trotzdem will Japan eine 2. Anlage bauen und weitere Anlagen für abgebrannte MOX-Brennelemente entwi­ckeln. Eine Anlage für abge­brannte MOX-Brennelemente zu entwickeln hat internatio­nal bisher niemand gewagt.

Es ist seltsam, aber Japan will der Illusion glauben, dass man mit Hilfe des Brennstoffkreislaufs die Kernenergie unend­lich lange nutzen könnte.

Deshalb spart Japan für letzt­endlich übrig bleibende abge­brannte MOX-Brennelemente gar kein Geld, das eigentlich für die Endlagerung benötigt würde.

Für viele Beobachter ist bereits abzusehen, dass ein Brenn­stoffkreislauf nie realisierbar sein wird. Falls Japan aus der Kernenergie aussteigen sollte, würde eindeutig klar, dass man für solchen Unsinn sehr viel Geld umsonst investiert hat. Das Beamtentum will das der Öffentlichkeit noch ver­heimlichen. Niemand hat den Mut, die Notbremse zu ziehen. Das ist auch ein Grund, wes­halb Japan sich mit dem Atomausstieg sehr schwertut.

Die Erneuerbaren Energien in Japan

Dem Energiegrundsatzpro­gramm zufolge sollen die er­neuerbaren Energien eine der Hauptenergiequellen im Ener­giemix werden, und der Anteil der Erneuerbaren Energien (EE) an der Stromerzeugung soll bis 2030 bei 22 bis 24 Prozent liegen. [8]

Der Anteil der Erneuerbaren Energien in Japan liegt derzeit bei über 15 Prozent. Davon stammen 8 bis 9 Prozent aus der Wasserkraft [9]. Aber die Wasserkraft in Japan wird überwiegend durch einen gro­ßen Staudamm betrieben und darf eigentlich nicht zu den Erneuerbaren Energien zäh­len. Um das zu vertuschen, benutzt man in Japan das Wort „Naturenergie“ anstatt von „Erneuerbaren Energien“ zu sprechen.

Nach einer Studie des japani­schen Umweltministeriums hat Japan viele Potentiale, den Strom allein aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. [10] Nach der Fukushima-Kata­strophe stieg der Anteil der Sonnenenergie dank des japa­nischen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das nach der Katastrophe in Kraft getreten ist, auf knapp 6 Prozent an [9]. Aber die Erneuerbaren Energien entwickeln sich in Japan nur sehr zögerlich.

In der Tat werden die Erneu­erbaren Energien in Japan nicht fair behandelt. Seit April 2016 ist in Japan der Strom­markt für den Verbraucher liberalisiert. Damit ist es auch für die Elektrizitätsversor­gungsunternehmen (EVU) mit dem alle Kosten deckenden Strompreissystem vorbei, mit dem die EVU immer lukrative Geschäfte machen konnten. Jetzt können neue Stroman­bieter in den Markt einsteigen, was auch einige auf Erneuer­bare Energien spezialisierte Anbieter getan haben. Aber der Markteinstieg der Erneu­erbaren Energien ist wegen strengster Bedingungen sehr erschwert.

Außerdem können jetzt die Energieversorgungsunterneh­men die kernenergiebezoge­nen Kosten auf das Netzent­gelt aufschlagen. Damit muss man auch für die Kernenergie zahlen, auch wenn man den Strom nur aus erneuerbaren Energiequellen bezieht.

Wahrscheinlich wird ab 2019 in Japan der Kapazitätsmarkt eingeführt, auf dem man für die Kapazität der Stromerzeu­gung zahlt. Ansonsten können die Energieversorgungsunter­nehmen im härteren Strom­wettbewerb kein Geld mehr zur Investition in Kraftwerke verdienen. Vom Kapazitäts­markt sollen jedoch die Er­neuerbaren Energien ausge­schlossen werden. Man zahlt nun auf dem Kapazitätsmarkt für die bestehenden Kraftwer­ke und neu zu bauende Kraftwerke. Die Kosten werden auf den Strompreis aufgeschlagen. Das bedeutet, der Verbraucher übernimmt die Investitions­kosten auch für neu zu bauen­de Kernkraftwerke.

Damit wird für das alle Kos­ten deckende Strompreissys­tem, das mit der Liberalisie­rung des Strommarktes abge­schafft wurde, zu Gunsten der bestehenden Energieversorgungsunternehmen ein Ersatz­system aufgebaut.

Weshalb man das macht

Japan will das bestehende Stromversorgungssystem mit den Energieversorgungsunternehmen beibehalten, weil die­se in den meisten Regionen der größte Arbeitgeber sind, der dort am meisten Arbeits­plätze geschaffen hat. Dafür will man auch keinen Atom­ausstieg.

An die AKW-Standorte flie­ßen immense Förder- und Spendengelder sowohl von der Regierung, als auch von Energieversorgungsunterneh­men. Mit den Geldern werden immer wieder überdimensio­nierte Straßen und öffentliche Einrichtungen gebaut. Davon profitiert nur die Bauindustrie. Keine weitere Industrie kann sich dort etablieren.

So wurde eine Interessenge­meinschaft über dem Strom aufgebaut. Weil Japan fast keinen Regierungswechsel hat­te und nur eine Partei regiert, nämlich die liberaldemokra­tische Partei, fiel dies relativ leicht.

Das erschwert auch einen Strukturwandel sehr, der für Japan seit langem dringend notwendig ist. Dadurch lassen auch die japanische Innovati­onskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit wesentlich nach.

Dafür ein Beispiel: Wenn das Netz instabil wird, kann der Netzbetreiber in Deutschland sofort von seiner Leitwarte di­gital Stromerzeugungsanlagen abriegeln, während man sich in Japan einige Tage vorher telefonisch darüber verstän­digt (Stand 2015).

So gesehen ist das japanische Stromversorgungssystem ver­korkst, und Japan ist kein Hightech-Land mehr. Ich halte das neue Energiegrundsatz­programm, das noch stark auf das Beibehalten des bestehen­den Systems setzt, für einen Selbstmord für die Zukunft Japans.

1. Nach den Angaben der Agen­tur für Nationalressourcen und Energien des Wirtschaftsministe­riums (http://www.enecho.meti.go.jp/category/electricity_and_gas/nuclear/001/pdf/001_02_001.pdf#search=%27%E5%8E%9F%E7%99%BA%E7%A8%BC%E5%83%8D%E7%8A%B6%E6%B3%81+%E7%8F%BE%E5%9C%A8%27)

2.  http://www.datsugenpatsu.org/bengodan/list/

3. http://www.tokyo-np.co.jp/article/national/list/201808/CK2018080802000251.html – Die Seite existiert nicht mehr.

4.  https://gendai.ismedia.jp/articles/-/50052

5.  https://www.asahi.com/articles/ASL824FPWL82UPQJ00C.html

6.  http://www.datsugenpatsu.org/bengodan/judgment/

7. Siehe die Website der Agen­tur für Nationalressourcen und Energien des japanischen Wirt­schaftsministeriums (http://www.enecho.meti.go.jp/category/others/basic_plan/).

8. Zum Vergleich: Damit liegt der EE-Anteil in Deutschland jetzt schon bei 36 Prozent. Nach dem deutschen EEG soll der An­teil bis 2025 40 bis 45 Prozent be­tragen.

9. Nach den Angaben der Agen­tur für Nationalressourcen und Energien des japanischen Wirt­schaftsministeriums (http://www.meti.go.jp/committee/chotatsu_kakaku/pdf/030_01_00.pdf#search=%27%E8%B3%87%E6%BA%90%E3%82%A8%E3%83%8D%E3%83%AB%E3%82%AE%E3%83%BC%E5%BA%81+%E5%86%8D%E3%82%A8%E3%83%8D%E5%89%B2%E5%90%88%27) – Die Seite existiert nicht mehr.

10.  https://www.env.go.jp/earth/report/h27-01/index.html

(Der Beitrag erschien zuerst im Strahlentelex Nr. 760-763 / 32. Jahrgang, 4. Oktober 2018 und danach auch in der Online-Zeitung Schattenblick.)

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